Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/08/0142

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/08/0142

Entscheidungsdatum

24.04.1990

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Arbeitslosigkeit iSd Paragraph 12, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 12, Absatz 6, Litera a, AlVG kommt es nicht nur auf die Höhe des aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens an. Die Verweisung des Paragraph 12, Absatz 6, Litera a, AlVG auf Paragraph 5, Absatz 2, Litera a bis c ASVG zeigt, daß eine derartige Beschäftigung dann, wenn sie für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart wurde, für die übrige im Kalendermonat liegende Zeit der Beschäftigungslosigkeit auch dann unschädlich ist, wenn das auf einen Arbeitstag entfallende Durchschnittsentgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze im Beschäftigungszeitraum überschreitet, wohingegen für die Dauer der Beschäftigung die Gewährung von Arbeitslosengeld davon abhängt, ob die jeweils anzuwendenden Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden oder nicht. Die Frage, ob bei Beschäftigungen, die an einzelnen Tagen ausgeübt werden, ein durchgehendes, oder mehrere auf einzelne Tage beschränkte Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen sind, ist nach jenen Kriterien zu beurteilen, die der VwGH bei der Abgrenzung von Vollversicherungspflicht und Teilversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Anwendung der Grenzbeträge des Paragraph 5, Absatz 2, ASVG entwickelt hat (Hinweis auf E 16.1.1990, 88/08/0260; E 27.3.1990, 89/08/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080142.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1989080142_19900424X01

Rechtssatz für 91/08/0165

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/08/0165

Entscheidungsdatum

24.11.1992

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/24 89/08/0142 1

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Arbeitslosigkeit iSd Paragraph 12, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 12, Absatz 6, Litera a, AlVG kommt es nicht nur auf die Höhe des aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens an. Die Verweisung des Paragraph 12, Absatz 6, Litera a, AlVG auf Paragraph 5, Absatz 2, Litera a bis c ASVG zeigt, daß eine derartige Beschäftigung dann, wenn sie für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart wurde, für die übrige im Kalendermonat liegende Zeit der Beschäftigungslosigkeit auch dann unschädlich ist, wenn das auf einen Arbeitstag entfallende Durchschnittsentgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze im Beschäftigungszeitraum überschreitet, wohingegen für die Dauer der Beschäftigung die Gewährung von Arbeitslosengeld davon abhängt, ob die jeweils anzuwendenden Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden oder nicht. Die Frage, ob bei Beschäftigungen, die an einzelnen Tagen ausgeübt werden, ein durchgehendes, oder mehrere auf einzelne Tage beschränkte Beschäftigungsverhältnisse anzunehmen sind, ist nach jenen Kriterien zu beurteilen, die der VwGH bei der Abgrenzung von Vollversicherungspflicht und Teilversicherungspflicht im Zusammenhang mit der Anwendung der Grenzbeträge des Paragraph 5, Absatz 2, ASVG entwickelt hat (Hinweis auf E 16.1.1990, 88/08/0260; E 27.3.1990, 89/08/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080165.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1991080165_19921124X01