AusfzF, ob es im Falle der Änderung der Satzung einer Wasserrechtsgenossenschaft nach § 141 WRG zur Verletzung subjektiver Rechte eines Genossenschaftsmitgliedes kommt.AusfzF, ob es im Falle der Änderung der Satzung einer Wasserrechtsgenossenschaft nach Paragraph 141, WRG zur Verletzung subjektiver Rechte eines Genossenschaftsmitgliedes kommt.