Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/07/0025

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

89/07/0025

Entscheidungsdatum

30.06.1992

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Das Fehlen eines Beglaubigungsvermerkes auf der Abschrift von Statuten einer Wassergenossenschaft aus dem Jahr 1889 zwingt noch nicht zur Annahme, daß keine Originalunterschrift - die mit dem Beisatz "mp" angegeben worden war - beigesetzt worden wäre. Daß auch ein Siegel beigefügt wurde, ist im konkreten Fall nicht auszuschließen, eine fehlende Wiedergabe in der Abschrift der Statuten ist kein Gegenbeweis gegen die Bestätigung.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070025.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1989070025_19920630X04