Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
89/03/0202
Entscheidungsdatum
20.09.1989
Index
Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Der Fehler in der Bezeichnung der den Bescheid erlassenden Behörde im Vorspruch eines Berufungsbescheides der LReg ("Der LH entscheidet über die Berufung ...") ist einer Berichtigung zugänglich, weil dem Bescheidadressaten die Behörde aus der zutreffenden Fertigungsklausel "Für die LReg" erkennbar ist und die Unrichtigkeit darüberhinaus von der Behörde bei entsprechender Aufmerksamkeit bei Erlassung ihres Bescheides hätte vermieden werden können, sodass die Unrichtigkeit als eine offenkundige anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030202.X03
Im RIS seit
15.01.2007
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2026
Dokumentnummer
JWR_1989030202_19890920X03