Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/02/0218

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/02/0218

Entscheidungsdatum

09.05.1990

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt auch ein im Eigentum eines Privaten stehender Parkplatz eine Straße mit öffentlichem Verkehr dar, wenn nicht durch eine entsprechende Kennzeichnung oder Abschrankung für jedermann erkennbar ist, daß das Gegenteil zutrifft (Hinweis E 11.9.1987, 87/18/0059, 17.2.1988, 87/03/0204).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020218.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2014

Dokumentnummer

JWR_1989020218_19900509X03