Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
89/01/0187
Entscheidungsdatum
21.06.1989
Index
Polizeirecht - WaffG
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Rechtssatz
Die Umstände, dass dem Adressaten des Waffenverbotes die beschlagnahmten Waffen vom Gericht ausgefolgt worden sind und dass er den eingetretenen Schaden dem Geschädigten ersetzt hat, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des verhängten Waffenverbotes ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010187.X03
Im RIS seit
18.06.2020
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2020
Dokumentnummer
JWR_1989010187_19890621X03