Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/01/0187

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

89/01/0187

Entscheidungsdatum

21.06.1989

Index

Polizeirecht - WaffG
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1

Rechtssatz

Die Umstände, dass dem Adressaten des Waffenverbotes die beschlagnahmten Waffen vom Gericht ausgefolgt worden sind und dass er den eingetretenen Schaden dem Geschädigten ersetzt hat, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des verhängten Waffenverbotes ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010187.X03

Im RIS seit

18.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2020

Dokumentnummer

JWR_1989010187_19890621X03