Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/17/0210

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

88/17/0210

Entscheidungsdatum

08.03.1991

Index

L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten

Norm

GetränkeabgabeG Krnt 1978 §4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 107;

Rechtssatz

Die Haftung des Verpächters für in Paragraph 4, Krnt GetränkeabgabeG 1978 näher umschriebene Abgabenbeträge wurde erst durch das zitierte Gesetz eingeführt. Sie stellt auf eine allfällige Unterlassung bei Beginn des Pachtverhältnisses ab, es liegt daher - in verfassungskonformer Interpretation - nahe, sie auch nur für Pachtverhältnisse eintreten zu lassen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988170210.X05

Im RIS seit

08.03.1991

Dokumentnummer

JWR_1988170210_19910308X05