Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/16/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

88/16/0141

Entscheidungsdatum

16.11.1989

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §709;
ErbStG §2 Abs2;
ErbStG §20 Abs8;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 443;

Rechtssatz

Ist von einem Legat (Rente) ein Teil zur Sicherung des Unterhaltes des gemeinsamen Kindes des Erblassers und der Legatarin bestimmt, so ist dieser Teil als Zuwendung unter einer Auflage anzusehen, wobei die Auflage jedoch nur in dem über die gesetzliche Unterhaltspflicht der Mutter hinausgehenden Umfang abzugsfähig ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009

Dokumentnummer

JWR_1988160141_19891116X07