Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
88/16/0141
Entscheidungsdatum
16.11.1989
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern
Norm
ABGB §709;
ErbStG §2 Abs2;
ErbStG §20 Abs8;
VwRallg;
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1990, 443;
Rechtssatz
Ist von einem Legat (Rente) ein Teil zur Sicherung des Unterhaltes des gemeinsamen Kindes des Erblassers und der Legatarin bestimmt, so ist dieser Teil als Zuwendung unter einer Auflage anzusehen, wobei die Auflage jedoch nur in dem über die gesetzliche Unterhaltspflicht der Mutter hinausgehenden Umfang abzugsfähig ist.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160141.X07
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1988160141_19891116X07