Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
88/16/0072
Entscheidungsdatum
26.01.1989
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita;
Beachte
Besprechung in:
ÖStZ 1989/259;
Rechtssatz
Für die Steuerbegünstigung des § 4 Abs 1 Z 7 lit a GrEStG 1955 kommt es nicht auf die Gründung einer öff Schule und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage an, sondern die Errichtung und Erweiterung bestimmter Gebäude durch eine Gebietskörperschaft ist der durch die genannte Steuerbegünstigung zu fördernde Zweck und gleichzeitig deren Voraussetzung (Hinweis E 27.5.1971, 95/70).Für die Steuerbegünstigung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, GrEStG 1955 kommt es nicht auf die Gründung einer öff Schule und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage an, sondern die Errichtung und Erweiterung bestimmter Gebäude durch eine Gebietskörperschaft ist der durch die genannte Steuerbegünstigung zu fördernde Zweck und gleichzeitig deren Voraussetzung (Hinweis E 27.5.1971, 95/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160072.X01
Im RIS seit
22.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1988160072_19890126X01