Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1989

Geschäftszahl

88/16/0072

Rechtssatz

Für die Steuerbegünstigung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, GrEStG 1955 kommt es nicht auf die Gründung einer öff Schule und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage an, sondern die Errichtung und Erweiterung bestimmter Gebäude durch eine Gebietskörperschaft ist der durch die genannte Steuerbegünstigung zu fördernde Zweck und gleichzeitig deren Voraussetzung (Hinweis E 27.5.1971, 95/70).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1989/259;