Verwaltungsgerichtshof
26.01.1989
88/16/0072
Für die Steuerbegünstigung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, GrEStG 1955 kommt es nicht auf die Gründung einer öff Schule und die Festsetzung ihrer örtlichen Lage an, sondern die Errichtung und Erweiterung bestimmter Gebäude durch eine Gebietskörperschaft ist der durch die genannte Steuerbegünstigung zu fördernde Zweck und gleichzeitig deren Voraussetzung (Hinweis E 27.5.1971, 95/70).
Besprechung in:
ÖStZ 1989/259;