Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/15/0068

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

88/15/0068

Entscheidungsdatum

29.01.1990

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 84;

Rechtssatz

Die Annahme, daß bei der beim (hier mehr als 80-Jährigen) AbgPfl als Dauerzustand festgestellten höhergradigen Wirbelsäulendegeneration und chronischen Arthritis am linken Fußgelenk eine vorübergehende Schwankung in der Intensität der damit verbundenen Schmerzen die durch die eingetretene Körperbehinderung ausgelöste Notwendigkeit der Benützung eines Kfz zur persönlichen Fortbewegung beeinflussen kann, ist mit dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut unvereinbar.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Sachverständiger Arzt freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150068.X03

Im RIS seit

29.01.1990

Dokumentnummer

JWR_1988150068_19900129X03