Die Annahme, daß bei der beim (hier mehr als 80-Jährigen) AbgPfl als Dauerzustand festgestellten höhergradigen Wirbelsäulendegeneration und chronischen Arthritis am linken Fußgelenk eine vorübergehende Schwankung in der Intensität der damit verbundenen Schmerzen die durch die eingetretene Körperbehinderung ausgelöste Notwendigkeit der Benützung eines Kfz zur persönlichen Fortbewegung beeinflussen kann, ist mit dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut unvereinbar.