Die Partei, die eine Sozialversicherungsbeitragsfreiheit iSd § 49 Abs 3 ASVG geltend macht, hat - trotz des auch in einem solchen Verfahren grundsätzlich herrschenden Prinzips der Amtswegigkeit - die dafür notwendigen Sachverhaltsbehauptungen aufzustellen.Die Partei, die eine Sozialversicherungsbeitragsfreiheit iSd Paragraph 49, Absatz 3, ASVG geltend macht, hat - trotz des auch in einem solchen Verfahren grundsätzlich herrschenden Prinzips der Amtswegigkeit - die dafür notwendigen Sachverhaltsbehauptungen aufzustellen.