Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0352

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

88/04/0352

Entscheidungsdatum

29.05.1990

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Beim Fehlen des Merkmales "Deckung für die aus der Verwirklichung des ideellen Vereinszweckes zwangsläufig erwachsenden Auslagen zu erzielen" kann nicht ohne weitere Prüfung vom Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht und somit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vereins iSd Paragraph eins, GewO 1973 ausgegangen werden. Ungeachtet dessen mangelt danach aber auch nicht jeder Tätigkeit, deren Erträgnisse der Verminderung des Gesamtaufwandes eines Vereines dienen, schon etwa allein im Hinblick auf diese Eigenschaft die Gewerbsmäßigkeit (Hinweis E 25.3.1983, 82/04/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040352.X04

Im RIS seit

29.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1988040352_19900529X04

Rechtssatz für 90/04/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 13408 A/1991

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

90/04/0130

Entscheidungsdatum

19.03.1991

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 88/04/0352 4

Stammrechtssatz

Beim Fehlen des Merkmales "Deckung für die aus der Verwirklichung des ideellen Vereinszweckes zwangsläufig erwachsenden Auslagen zu erzielen" kann nicht ohne weitere Prüfung vom Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht und somit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vereins iSd Paragraph eins, GewO 1973 ausgegangen werden. Ungeachtet dessen mangelt danach aber auch nicht jeder Tätigkeit, deren Erträgnisse der Verminderung des Gesamtaufwandes eines Vereines dienen, schon etwa allein im Hinblick auf diese Eigenschaft die Gewerbsmäßigkeit (Hinweis E 25.3.1983, 82/04/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990040130.X02

Im RIS seit

19.03.1991

Dokumentnummer

JWR_1990040130_19910319X02