Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0029

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

88/04/0029

Entscheidungsdatum

23.04.1991

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Im Sinne des zweiten Satzes des Paragraph 81, GewO 1973 wirkt sich eine Änderung auf die bestehende Anlage (nur) dann aus, wenn durch diese Änderung auch das Ausmaß der von der bestehenden Anlage ausgehenden Immissionen eine Änderung insoweit erfährt, daß sich daraus neue oder größere Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des Paragraph 74, Absatz 2, GewO 1973 ergeben können (Hinweis E 19.3.1979, 2411/77, VwSlg 9800 A/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988040029.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1988040029_19910423X08