Ein an mehrere Parteien gerichteter Mandatsbescheid kann von einer Partei auch dann im Rechtsmittelweg mit Vorstellung bekämpft werden, wenn der Mandatsbescheid ihr noch nicht zugestellt war, sofern ihr der Inhalt des Bescheides zur Gänze bekannt war (Hinweis auf E 4.5.1970, 0561/69, VwSlg 7790 A/1970 und E 12.2.1985, 84/05/0236).