Obwohl der VfGH § 43 Abs 1 lit b StVO aufgehoben und hiebei ausgesprochen hat, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31.5.1987 in Kraft trete, liegt durch das Inkrafttreten der 14. StVO-Novelle, die auch eine Neufassung des § 43 Abs 1 lit b StVO enthält, am 1.6.1987 auch eine über den 31.5.1987 hinaus eine gesetzliche Grundlage für die V vom 13.10.1982 vor.Obwohl der VfGH Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, StVO aufgehoben und hiebei ausgesprochen hat, dass die Aufhebung mit Ablauf des 31.5.1987 in Kraft trete, liegt durch das Inkrafttreten der 14. StVO-Novelle, die auch eine Neufassung des Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, StVO enthält, am 1.6.1987 auch eine über den 31.5.1987 hinaus eine gesetzliche Grundlage für die römisch fünf vom 13.10.1982 vor.