Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 12946 A/1989
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
87/17/0411
Entscheidungsdatum
09.06.1989
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
PrG 1976 §14 Abs3 idF 1984/265;
Rechtssatz
Da § 14 Abs 3 dritte Rechtsregel bei der Definition eines übermäßigen Entgeltes auf den für Bedarfsgegenstände oder Bedarfsleistungen der gleichen Art und Beschaffenheit am Orte des Verkaufes oder der Erbringung der Bedarfsleistung im ordentlichen Geschäftsverkehr jeweils üblichen Preis abstellt, ist damit auch gesagt, dass sowohl die Preise als auch die Bedarfsgegenstände bzw. Bedarfsleistungen miteinander zu vergleichen sind.Da Paragraph 14, Absatz 3, dritte Rechtsregel bei der Definition eines übermäßigen Entgeltes auf den für Bedarfsgegenstände oder Bedarfsleistungen der gleichen Art und Beschaffenheit am Orte des Verkaufes oder der Erbringung der Bedarfsleistung im ordentlichen Geschäftsverkehr jeweils üblichen Preis abstellt, ist damit auch gesagt, dass sowohl die Preise als auch die Bedarfsgegenstände bzw. Bedarfsleistungen miteinander zu vergleichen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170411.X04
Im RIS seit
28.09.2005
Zuletzt aktualisiert am
23.11.2009
Dokumentnummer
JWR_1987170411_19890609X04