Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/17/0217
Entscheidungsdatum
10.07.1987
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
ViehWG §13 Abs2 idF 1980/287;
Rechtssatz
Dem § 13 Abs 2 VWG kann nicht entnommen werden, es komme bei der Erteilung der Bewilligung zum Halten größerer Tierbestände NICHT auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung an.Dem Paragraph 13, Absatz 2, VWG kann nicht entnommen werden, es komme bei der Erteilung der Bewilligung zum Halten größerer Tierbestände NICHT auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170217.X03
Dokumentnummer
JWR_1987170217_19870710X03