Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/11/0102
Entscheidungsdatum
19.04.1988
Index
43/01 Wehrrecht allgemein
Norm
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;
Rechtssatz
In einer allenfalls zur Aufrechterhaltung des väterlichen Betriebes (und damit zur Gewährleistung des Familienunterhaltes) erforderlichen physischen Überbelastung (täglichen Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden) über einen längeren Zeitraum können die Gesundheit des Vaters des Wehrpflichtigen gefährdende und damit besonders rücksichtswürdige Interessen begründende Umstände gelegen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110102.X03
Im RIS seit
30.05.2006
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2012
Dokumentnummer
JWR_1987110102_19880419X03