Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/11/0102

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/11/0102

Entscheidungsdatum

19.04.1988

Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

In einer allenfalls zur Aufrechterhaltung des väterlichen Betriebes (und damit zur Gewährleistung des Familienunterhaltes) erforderlichen physischen Überbelastung (täglichen Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden) über einen längeren Zeitraum können die Gesundheit des Vaters des Wehrpflichtigen gefährdende und damit besonders rücksichtswürdige Interessen begründende Umstände gelegen sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110102.X03

Im RIS seit

30.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1987110102_19880419X03