Verwaltungsgerichtshof
19.04.1988
87/11/0102
In einer allenfalls zur Aufrechterhaltung des väterlichen Betriebes (und damit zur Gewährleistung des Familienunterhaltes) erforderlichen physischen Überbelastung (täglichen Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden) über einen längeren Zeitraum können die Gesundheit des Vaters des Wehrpflichtigen gefährdende und damit besonders rücksichtswürdige Interessen begründende Umstände gelegen sein.