Da Sachverständige - ohne Vorlage eines detaillierten Projektes durch den Betriebsinhaber - nicht in der Lage gewesen wären, zu beurteilen, ob durch die Verwirklichung der vom Betriebsinhaber vorgeschlagenen Maßnahmen der Schutz des Lebens und der Gesundheit der in § 74 Abs 2 Z 1 GewO genannten Personen sichergestellt wäre, kann der bel Beh keine Rechtswidrigkeit angelastet werden, wenn sie keine diesbezüglichen Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführte.Da Sachverständige - ohne Vorlage eines detaillierten Projektes durch den Betriebsinhaber - nicht in der Lage gewesen wären, zu beurteilen, ob durch die Verwirklichung der vom Betriebsinhaber vorgeschlagenen Maßnahmen der Schutz des Lebens und der Gesundheit der in Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO genannten Personen sichergestellt wäre, kann der bel Beh keine Rechtswidrigkeit angelastet werden, wenn sie keine diesbezüglichen Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführte.