Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0129

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/04/0129

Entscheidungsdatum

22.11.1988

Index

GewerbeO
001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Mit der bei der Augenscheinsverhandlung abgegebenen Erklärung "Der Bf wünscht sich den Anschluß an die Fernwärmeleitung, wenn diese in unmittelbarer Nähe vorbeigeführt wird; sollte die Waschmaschine und das Hochdruckreinigungsgerät erneuert werden, dann soll eine leisere eingebaut werden, die hinteren Parkplätze sollen nur für Betriebszwecke benützt werden; grundsätzlich erhebt er "jedoch gegen die Genehmigung ..keine Einwände" werden keine geeigneten qualifizierten Einwendungen erhoben, da sich dieser Erklärung nicht einmal entnehmen läßt, daß sich der Bf überhaupt in einem subjektiven Recht verletzt erachtet.

Schlagworte

Fernwärmeleitung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040129.X03

Im RIS seit

16.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2021

Dokumentnummer

JWR_1987040129_19881122X03