Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/04/0046

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

87/04/0046

Entscheidungsdatum

02.10.1989

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Die Auswirkungen von Immissionen sind für jene Situationen zu beurteilen, die für die Nachbarn am ungünstigsten sind. Wie der VwGH in seinem E vom 17.4.1968, 1706/66, VwSlg 7337 A/1968, dargelegt hat, ist in den Fällen, in denen die akustische Umgebung während der in Betracht zu ziehenden Zeiträume großen Schwankungen unterliegt, der Begriff des Störpegels weder dem größten gemessenen Wert der akustischen Umgebung noch einem zu errechnenden Durchschnittswert gleichzusetzen. Die akustische Umgebung einer Örtlichkeit bestimmt sich vielmehr nach der Stärke und Art jener Geräusche, die dauernd bestehen und daher nicht als Besonderheit empfunden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040046.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2019

Dokumentnummer

JWR_1987040046_19891002X04