Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17554 A/2008
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2005/03/0138
Entscheidungsdatum
23.10.2008
Index
L65000 Jagd Wild
L65006 Jagd Wild Steiermark
Norm
JagdG Stmk 1986 §56;
JagdG Stmk 1986 §61;
JagdRallg;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/03/0182 E 23. Oktober 2008
2005/03/0146 E 23. Oktober 2008
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/03/0062 E 16. September 1987 RS 2
Stammrechtssatz
Die Verminderung des Wildstandes iSd § 61 JagdG stellt gegenüber der Abschussplanung nach § 56 JagdG das schärfere Mittel zur Verhütung von Wildschäden dar. Es hat daher nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl Antoniolli - Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht2, 563 ff) aber erst dann zur Anwendung zu kommen, wenn mit dem gelinderen Mittel - der Abschussplanung - nicht das Auslangen zur Erreichung des vorgeschriebenen Zweckes - der Verhütung von Wildschäden - gefunden werden kann.Die Verminderung des Wildstandes iSd Paragraph 61, JagdG stellt gegenüber der Abschussplanung nach Paragraph 56, JagdG das schärfere Mittel zur Verhütung von Wildschäden dar. Es hat daher nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vergleiche Antoniolli - Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht2, 563 ff) aber erst dann zur Anwendung zu kommen, wenn mit dem gelinderen Mittel - der Abschussplanung - nicht das Auslangen zur Erreichung des vorgeschriebenen Zweckes - der Verhütung von Wildschäden - gefunden werden kann.
Schlagworte
Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005030138.X03
Im RIS seit
20.11.2008
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2016
Dokumentnummer
JWR_2005030138_20081023X03