Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/01/0175

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/01/0175

Entscheidungsdatum

25.11.1987

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein im angefochtenem Bescheid enthaltener Hinweis auf die Stellungnahme der Sicherheitsdirektion kann eigene Tatsachenfeststellungen der bel Beh, die sich auf ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren zu stützen haben, nicht ersetzen. Es sind daher keine für die nachprüfende Kontrolle durch den VwGH ausreichenden Ausführungen über die Grundlagen der Entscheidung gegeben.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010175.X03

Im RIS seit

01.06.2005

Dokumentnummer

JWR_1987010175_19871125X03