Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/11/0029

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/11/0029

Entscheidungsdatum

30.03.1982

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981110029.X01

Im RIS seit

11.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1981110029_19820330X01

Rechtssatz für 84/02/0101

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

84/02/0101

Entscheidungsdatum

14.09.1984

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020101.X02

Im RIS seit

17.06.2004

Dokumentnummer

JWR_1984020101_19840914X02

Rechtssatz für 84/02/0114

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/02/0114

Entscheidungsdatum

12.10.1984

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020114.X01

Im RIS seit

17.06.2004

Dokumentnummer

JWR_1984020114_19841012X01

Rechtssatz für 84/02/0217

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

84/02/0217

Entscheidungsdatum

07.12.1984

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1984020217.X03

Im RIS seit

14.12.2001

Dokumentnummer

JWR_1984020217_19841207X03

Rechtssatz für 85/18/0034

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

85/18/0034

Entscheidungsdatum

28.01.1985

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985180034.X03

Im RIS seit

20.10.2005

Dokumentnummer

JWR_1985180034_19850128X03

Rechtssatz für 85/18/0190

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

85/18/0190

Entscheidungsdatum

08.03.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985180190.X01

Im RIS seit

14.09.2006

Dokumentnummer

JWR_1985180190_19850308X01

Rechtssatz für 85/18/0191

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

85/18/0191

Entscheidungsdatum

08.03.1985

Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985180191.X02

Im RIS seit

08.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2024

Dokumentnummer

JWR_1985180191_19850308X02

Rechtssatz für 85/10/0061

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

85/10/0061

Entscheidungsdatum

08.07.1985

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985100061.X01

Im RIS seit

09.11.2005

Dokumentnummer

JWR_1985100061_19850708X01

Rechtssatz für 86/03/0243

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

86/03/0243

Entscheidungsdatum

01.04.1987

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030243.X03

Im RIS seit

01.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009

Dokumentnummer

JWR_1986030243_19870401X03

Rechtssatz für 86/03/0231

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

86/03/0231

Entscheidungsdatum

13.05.1987

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030231.X05

Im RIS seit

01.09.2005

Dokumentnummer

JWR_1986030231_19870513X05

Rechtssatz für 86/18/0072

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

86/18/0072

Entscheidungsdatum

27.05.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180072.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1986180072_19880527X10

Rechtssatz für 89/03/0207

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

89/03/0207

Entscheidungsdatum

13.12.1989

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030207.X01

Im RIS seit

30.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012

Dokumentnummer

JWR_1989030207_19891213X01