Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
85/18/0191
Entscheidungsdatum
08.03.1985
Index
StVO
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/11/0029 E 30. März 1982 RS 1
Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Würdigung der Beweise, auf Grund deren der Sachverhalt angenommen wurde, nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Denkvorgang der Beweiswürdigung schlüssig ist, dh mit den Denkgesetzen im Einklang steht, und ob der Sachverhalt, der im Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.
Schlagworte
freie Beweiswürdigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985180191.X02
Im RIS seit
08.09.2006
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024
Dokumentnummer
JWR_1985180191_19850308X02