Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
86/17/0070
Entscheidungsdatum
20.06.1986
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
MOG 1967 §57e Abs5 idF 1978/672;
MOG 1967 §57g Abs1 Satz1 idF 1978/672;
Rechtssatz
War der Hof Teil eines Betriebes, der eine Einzelrichtmenge erworben hatte, und ist auf ihn durch Aufteilung eine Einzelrichtmenge übergegangen, so fehlt ihm das Tatbestandsmerkmal "... denen keine Einzelrichtmenge zusteht", das für den Neulieferanten erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X03
Dokumentnummer
JWR_1986170070_19860620X03