Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/17/0070

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

86/17/0070

Entscheidungsdatum

20.06.1986

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1967 §57e Abs5 idF 1978/672;
MOG 1967 §57g Abs1 Satz1 idF 1978/672;

Rechtssatz

War der Hof Teil eines Betriebes, der eine Einzelrichtmenge erworben hatte, und ist auf ihn durch Aufteilung eine Einzelrichtmenge übergegangen, so fehlt ihm das Tatbestandsmerkmal "... denen keine Einzelrichtmenge zusteht", das für den Neulieferanten erforderlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986170070.X03

Im RIS seit

20.06.1986

Dokumentnummer

JWR_1986170070_19860620X03