Verwaltungsgerichtshof
20.06.1986
86/17/0070
War der Hof Teil eines Betriebes, der eine Einzelrichtmenge erworben hatte, und ist auf ihn durch Aufteilung eine Einzelrichtmenge übergegangen, so fehlt ihm das Tatbestandsmerkmal "... denen keine Einzelrichtmenge zusteht", das für den Neulieferanten erforderlich ist.