Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1986

Geschäftszahl

86/17/0070

Rechtssatz

War der Hof Teil eines Betriebes, der eine Einzelrichtmenge erworben hatte, und ist auf ihn durch Aufteilung eine Einzelrichtmenge übergegangen, so fehlt ihm das Tatbestandsmerkmal "... denen keine Einzelrichtmenge zusteht", das für den Neulieferanten erforderlich ist.