Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
86/16/0008
Entscheidungsdatum
01.12.1987
Index
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht
Rechtssatz
Die vereinbarte - reine - Adoptionsverpflichtung als solche bzw die vereinbarte Verpflichtung zur Erbseinsetzung der zu adoptierenden Personen sind nicht bewertbar, weil sie nicht unter dem Begriff "Wirtschaftsgüter" fallen. Der Begriff "Wirtschaftsgüter" umfaßt nur das, was im wirtschaftlichen Verkehr (dh bei einer hypothetischen Veräußerung) nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986160008.X05
Im RIS seit
14.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012
Dokumentnummer
JWR_1986160008_19871201X05