Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/16/0008

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

86/16/0008

Entscheidungsdatum

01.12.1987

Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Die vereinbarte - reine - Adoptionsverpflichtung als solche bzw die vereinbarte Verpflichtung zur Erbseinsetzung der zu adoptierenden Personen sind nicht bewertbar, weil sie nicht unter dem Begriff "Wirtschaftsgüter" fallen. Der Begriff "Wirtschaftsgüter" umfaßt nur das, was im wirtschaftlichen Verkehr (dh bei einer hypothetischen Veräußerung) nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar erscheint.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160008.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012

Dokumentnummer

JWR_1986160008_19871201X05