Bedient sich die Partei des Angestellten eines Rechtsanwaltes 1ls Boten, so darf sie darauf vertrauen, daß dieser ein ihm zur Weiterleitung an die Behörde übergebenes Schriftstück auch ohne näheren Hinweis und ohne Überwachung der Beschriftung des Kuverts an die zuständige Behörde weiterleitet (hier: die Partei war die Ehegattin des Rechtsanwaltes).