Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/02/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

87/02/0130

Entscheidungsdatum

16.12.1987

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Will ein Beschuldigter ein schlüssiges und widerspruchfreies Sachverständigengutachten in Zweifel ziehen, so bedeutet das für ihn, von sich aus schon im Verwaltungsverfahren initiativ zu werden und durch ein fachlich fundiertes Gutachten allenfalls den Gegenbeweis zu erbringen (Hinweis auf E vom 14.2.1985, 85/02/0113). - (Hier: Der bloße Hinweis auf einen Artikel in einer Wochenzeitschrift entspricht dem nicht)

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Vorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020130.X04

Im RIS seit

20.10.2005

Dokumentnummer

JWR_1987020130_19871216X04

Rechtssatz für 85/18/0290

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

85/18/0290

Entscheidungsdatum

23.03.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0130 E 16. Dezember 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Will ein Beschuldigter ein schlüssiges und widerspruchfreies Sachverständigengutachten in Zweifel ziehen, so bedeutet das für ihn, von sich aus schon im Verwaltungsverfahren initiativ zu werden und durch ein fachlich fundiertes Gutachten allenfalls den Gegenbeweis zu erbringen (Hinweis auf E vom 14.2.1985, 85/02/0113). - (Hier: Der bloße Hinweis auf einen Artikel in einer Wochenzeitschrift entspricht dem nicht)

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Vorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180290.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1985180290_19880323X03

Rechtssatz für 87/18/0144

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

87/18/0144

Entscheidungsdatum

27.05.1988

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0130 E 16. Dezember 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Will ein Beschuldigter ein schlüssiges und widerspruchfreies Sachverständigengutachten in Zweifel ziehen, so bedeutet das für ihn, von sich aus schon im Verwaltungsverfahren initiativ zu werden und durch ein fachlich fundiertes Gutachten allenfalls den Gegenbeweis zu erbringen (Hinweis auf E vom 14.2.1985, 85/02/0113). - (Hier: Der bloße Hinweis auf einen Artikel in einer Wochenzeitschrift entspricht dem nicht)

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Vorliegen eines Gutachtens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180144.X04

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2010

Dokumentnummer

JWR_1987180144_19880527X04

Rechtssatz für 86/18/0127

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/18/0127

Entscheidungsdatum

08.07.1988

Index

StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0130 E 16. Dezember 1987 RS 4

Stammrechtssatz

Will ein Beschuldigter ein schlüssiges und widerspruchfreies Sachverständigengutachten in Zweifel ziehen, so bedeutet das für ihn, von sich aus schon im Verwaltungsverfahren initiativ zu werden und durch ein fachlich fundiertes Gutachten allenfalls den Gegenbeweis zu erbringen (Hinweis auf E vom 14.2.1985, 85/02/0113). - (Hier: Der bloße Hinweis auf einen Artikel in einer Wochenzeitschrift entspricht dem nicht)

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Vorbringen Rechtzeitigkeit Vorliegen eines Gutachtens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986180127.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2023

Dokumentnummer

JWR_1986180127_19880708X02