Das Fehlen des Verschuldens an einem Verkehrsunfall kann das Ausmaß des Verschuldens an der Missachtung der Verpflichtung gem § 4 Abs 1 lit a StVO für die Strafbemessung nicht beeinflussen.Das Fehlen des Verschuldens an einem Verkehrsunfall kann das Ausmaß des Verschuldens an der Missachtung der Verpflichtung gem Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO für die Strafbemessung nicht beeinflussen.