Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
85/10/0105
Entscheidungsdatum
15.06.1987
Index
L40012 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
Anstandsverletzungs- und LärmerregungsG Krnt 1977 §2 Abs1;
EGVG Art8 Fall2;
Rechtssatz
Entengeschnatter zur Nachtzeit ist nach den Erfahrungen des täglichen Lebens als störend anzusehen, weshalb in der Unterlassung einer Schallpegelmessung kein Mangel erblickt werden kann. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit anlässlich von Messungen der seinerzeit beanstandete Zustand hätte rekonstruiert werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985100105.X04
Im RIS seit
30.11.2005
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2015
Dokumentnummer
JWR_1985100105_19870615X04