Nach zeitgeschichtlichen Quellen bestand in der Zeit vom 13.3.1938 bis zum Beginn des zweiten Weltkrieges keine allgemeine Verfolgungsgefahr für Personen "arischer" Abstammung, die mit Juden intime Beziehungen unterhielten (Hinweis E 9.7.1982, 81/08/0193 und E 30.6.1983, 83/08/0018).