Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 85/04/0229

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

85/04/0229

Entscheidungsdatum

14.10.1986

Index

95/06 Ziviltechniker

Norm

ZivTG §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Worte "consulting & engineering" legen eine gedankliche Verbindung zum Wort "Ingenieurkonsulent" nahe. Solcherart kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Worte von dem durch die Führung als Berufsbezeichnung angesprochenen Personenkreis als Hinweis auf eine den Ziviltechnikern vorbehaltene Tätigkeiten gedeutet werden. Zu welchen Tätigkeiten die Gesellschaft auf Grund des Unternehmensgegenstandes und der ihr erteilten Gewerbeberechtigung befugt ist und welchen Firmenwortlaut sie dementsprechend führen dürfte, ist im Gegenstand ohne rechtliche Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040229.X04

Im RIS seit

14.10.1986

Dokumentnummer

JWR_1985040229_19861014X04

Rechtssatz für 85/04/0230

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

85/04/0230

Entscheidungsdatum

14.10.1986

Index

95/06 Ziviltechniker

Norm

ZivTG §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Die Worte "consulting & engineering" legen eine gedankliche Verbindung zum Wort "Ingenieurkonsulent" nahe. Solcherart kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Worte von dem durch die Führung als Berufsbezeichnung angesprochenen Personenkreis als Hinweis auf eine den Ziviltechnikern vorbehaltene Tätigkeiten gedeutet werden. Zu welchen Tätigkeiten die Gesellschaft auf Grund des Unternehmensgegenstandes und der ihr erteilten Gewerbeberechtigung befugt ist und welchen Firmenwortlaut sie dementsprechend führen dürfte, ist im Gegenstand ohne rechtliche Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985040230.X04

Im RIS seit

14.10.1986

Dokumentnummer

JWR_1985040230_19861014X04