Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 88/04/0339

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

88/04/0339

Entscheidungsdatum

23.05.1985

Index

50/01 Gewerbeordnung

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/04/0091 E 10. Dezember 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Zu den Vorgängen, die sich zwar außerhalb der im engeren örtlichen Bereich einer Betriebsanlage (hier: Diskothek) abspielen, gehört auch das Verhalten der Gäste. Mit dem Besuch einer Tanzbar (Diskothek) ist nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ein Lärmen der Gäste im örtlichen Bereich verbunden. Dieses Lärmen ist als ein im Sinne des Paragraph 74, Absatz 3, GewO 1973 zu qualifizierendes Verhalten von Personen anzusehen, die "die Anlage der Art des Betriebes gem in Anspruch nehmen" (Hinweis E 18.2.1983, 81/04/0153, VwSlg 10976 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1988040339.X01

Im RIS seit

16.10.2006

Dokumentnummer

JWR_1988040339_19850523X01

Rechtssatz für 85/04/0091

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

85/04/0091

Entscheidungsdatum

10.12.1985

Index

50/01 Gewerbeordnung

Rechtssatz

Zu den Vorgängen, die sich zwar außerhalb der im engeren örtlichen Bereich einer Betriebsanlage (hier: Diskothek) abspielen, gehört auch das Verhalten der Gäste. Mit dem Besuch einer Tanzbar (Diskothek) ist nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ein Lärmen der Gäste im örtlichen Bereich verbunden. Dieses Lärmen ist als ein im Sinne des Paragraph 74, Absatz 3, GewO 1973 zu qualifizierendes Verhalten von Personen anzusehen, die "die Anlage der Art des Betriebes gem in Anspruch nehmen" (Hinweis E 18.2.1983, 81/04/0153, VwSlg 10976 A/1983).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985040091.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2018

Dokumentnummer

JWR_1985040091_19851210X04