Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 84/08/0030

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

84/08/0030

Entscheidungsdatum

24.10.1985

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
  1. ASVG § 500 heute
  2. ASVG § 500 gültig ab 01.01.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 684/1978

Rechtssatz

Ein Verbot im Jahre 1933, eine Hochschule zu betreten, ist kein Begünstigungstatbestand nach Paragraph 500, ASVG, weil dieses Hausverbot als solches nur eine Behinderung des Studiums war. Unabhängig von den dafür besonderen Motiven und Zielen fand dadurch vor dem Hintergrund der gesamten Politik der damaligen Zeit keine Verfolgung aus rassischen oder politischen Gründen statt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1984080030.X01

Im RIS seit

15.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008

Dokumentnummer

JWR_1984080030_19851024X01