Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
84/06/0154
Entscheidungsdatum
22.01.1987
Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Wurden im Bewilligungsbescheid unter der Überschrift "Gutachten" - nicht jedoch im Spruch - Auflagen angeführt, so müssen diese den Begründungsteil des Bescheides zugeordnet werden und sind somit nicht als Bescheidauflagen anzusehen.
Schlagworte
Auflagen BauRallg7
Inhalt des Spruches Diverses
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Spruch und Begründung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984060154.X07
Dokumentnummer
JWR_1984060154_19870122X07