Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/04/0146
Entscheidungsdatum
23.10.1984
Index
50/01 Gewerbeordnung
Rechtssatz
Bei Nichtbeachtung des Gebotes des § 40 Abs 3 GewO 1859 durch die Gewerbebehörde kann nicht ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass eine Genehmigungspflicht für die Betriebsanlage nicht gegeben war.Bei Nichtbeachtung des Gebotes des Paragraph 40, Absatz 3, GewO 1859 durch die Gewerbebehörde kann nicht ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass eine Genehmigungspflicht für die Betriebsanlage nicht gegeben war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040146.X02
Dokumentnummer
JWR_1984040146_19841023X02