Verwaltungsgerichtshof
23.10.1984
84/04/0146
Bei Nichtbeachtung des Gebotes des Paragraph 40, Absatz 3, GewO 1859 durch die Gewerbebehörde kann nicht ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass eine Genehmigungspflicht für die Betriebsanlage nicht gegeben war.