Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1984

Geschäftszahl

84/04/0146

Rechtssatz

Bei Nichtbeachtung des Gebotes des Paragraph 40, Absatz 3, GewO 1859 durch die Gewerbebehörde kann nicht ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass eine Genehmigungspflicht für die Betriebsanlage nicht gegeben war.