Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
84/03/0004
Entscheidungsdatum
16.01.1985
Index
91/02 Post
Norm
PostG Anl1 §21 Abs4 idF 1971/338;
Rechtssatz
§ 21 Abs 4 der Anlage 1 zum Postgesetz enthält eine neben den Regelungen des AVG 1950 über den Zweck und Gang des Ermittlungsverfahrens und die Beweise bestehende Ermächtigung über das Vorgehen der Behörde zur Erlangung von Beweisergebnissen.Paragraph 21, Absatz 4, der Anlage 1 zum Postgesetz enthält eine neben den Regelungen des AVG 1950 über den Zweck und Gang des Ermittlungsverfahrens und die Beweise bestehende Ermächtigung über das Vorgehen der Behörde zur Erlangung von Beweisergebnissen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1984030004.X02
Im RIS seit
30.06.2004
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017
Dokumentnummer
JWR_1984030004_19850116X02