Verwaltungsgerichtshof
16.01.1985
84/03/0004
Paragraph 21, Absatz 4, der Anlage 1 zum Postgesetz enthält eine neben den Regelungen des AVG 1950 über den Zweck und Gang des Ermittlungsverfahrens und die Beweise bestehende Ermächtigung über das Vorgehen der Behörde zur Erlangung von Beweisergebnissen.