Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1985

Geschäftszahl

84/03/0004

Rechtssatz

Paragraph 21, Absatz 4, der Anlage 1 zum Postgesetz enthält eine neben den Regelungen des AVG 1950 über den Zweck und Gang des Ermittlungsverfahrens und die Beweise bestehende Ermächtigung über das Vorgehen der Behörde zur Erlangung von Beweisergebnissen.