Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 12605 A/1988
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
86/08/0098
Entscheidungsdatum
14.01.1988
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
GSVG 1978 §115 Abs3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0033 E 22. Mai 1981 RS 1
Stammrechtssatz
Die Regelung des § 115 Abs 3 GSVG dient lediglich dazu, Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen; darunter ist das Fehlen einer geringen Versicherungszeit zu verstehen, wobei die Beurteilung eines solchen Zeitraumes als Versicherungslücke von einer Relation dieses Zeitraumes zu den übrigen Zeiten (Warte-Deckungszeiten) abhängt. (Hier: Fehlen von 30 Monaten bei erforderlichen 60 Monaten.)Die Regelung des Paragraph 115, Absatz 3, GSVG dient lediglich dazu, Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen; darunter ist das Fehlen einer geringen Versicherungszeit zu verstehen, wobei die Beurteilung eines solchen Zeitraumes als Versicherungslücke von einer Relation dieses Zeitraumes zu den übrigen Zeiten (Warte-Deckungszeiten) abhängt. (Hier: Fehlen von 30 Monaten bei erforderlichen 60 Monaten.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080098.X01
Dokumentnummer
JWR_1986080098_19880114X01