Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
83/12/0029
Entscheidungsdatum
27.02.1984
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/12/0068 E 4. Oktober 1982 RS 2
Stammrechtssatz
Dem Leiter einer Ministerialabteilung üblichen Ausmaßes und üblicher Bedeutung gebührt eine Verwendungszulage im Ausmaß von zweieinhalb Vorrückungsbeträgen, sofern seine Belastung in zeitlicher Hinsicht das Höchstausmaß erreicht. Dieses ist nur dann erfüllt, wenn die zeitliche Mehrleistung im Monat über der mit 35 Überstunden anzunehmenden Untergrenze liegt; anderenfalls ist ein Abschlag vorzunehmen (Hinweis E 24.4.1975, 2107/74).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983120029.X01
Dokumentnummer
JWR_1983120029_19840227X01