Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1984

Geschäftszahl

83/12/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0068 E 4. Oktober 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Leiter einer Ministerialabteilung üblichen Ausmaßes und üblicher Bedeutung gebührt eine Verwendungszulage im Ausmaß von zweieinhalb Vorrückungsbeträgen, sofern seine Belastung in zeitlicher Hinsicht das Höchstausmaß erreicht. Dieses ist nur dann erfüllt, wenn die zeitliche Mehrleistung im Monat über der mit 35 Überstunden anzunehmenden Untergrenze liegt; anderenfalls ist ein Abschlag vorzunehmen (Hinweis E 24.4.1975, 2107/74).