Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/10/0193

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

82/10/0193

Entscheidungsdatum

25.04.1983

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dem Unternehmer muss zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken. In diesem Fall ist das mangelnde Verschulden iSd Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz VStG 1950 dadurch nachzuweisen, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (Hinweis E 9.6.1980, 587/80).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982100193.X03

Im RIS seit

25.04.1983

Dokumentnummer

JWR_1982100193_19830425X03