Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
82/06/0191
Entscheidungsdatum
04.10.1984
Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
Norm
ROG Slbg 1977 §12 Abs6 idF 1977/112;
Rechtssatz
Kann das Trinkwasser mittels Einzelbrunnen aus den Grundstücken nicht genommen werden, weil es für den menschlichen Genuss ungeeignet ist, ist der Versorgungsgrund der mangelnden Erschließung der Wasserversorgung gegeben, wenn die Trinkwasserversorgung nicht auf andere Art, wie z.B. durch vertragliche Vereinbarung betreffend den Anschluss an einen bereits bestehenden Wasserverband, gewährleistet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982060191.X02
Dokumentnummer
JWR_1982060191_19841004X02