Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 82/06/0191

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

82/06/0191

Entscheidungsdatum

04.10.1984

Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg

Norm

ROG Slbg 1977 §12 Abs6 idF 1977/112;

Rechtssatz

Kann das Trinkwasser mittels Einzelbrunnen aus den Grundstücken nicht genommen werden, weil es für den menschlichen Genuss ungeeignet ist, ist der Versorgungsgrund der mangelnden Erschließung der Wasserversorgung gegeben, wenn die Trinkwasserversorgung nicht auf andere Art, wie z.B. durch vertragliche Vereinbarung betreffend den Anschluss an einen bereits bestehenden Wasserverband, gewährleistet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982060191.X02

Im RIS seit

05.08.2004

Dokumentnummer

JWR_1982060191_19841004X02