Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
81/12/0194
Entscheidungsdatum
29.03.1982
Index
77 Kunst Kultur
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1553/65 E 16. November 1966 RS 1
Stammrechtssatz
In der Frage, ob ein öffentliches Interesse an der Erhaltung eines Objektes wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder kulturellen Bedeutung bestehe, kommt nach der Natur der Sache der in der Fachwelt hierüber vorherrschenden Auffassung entscheidende Bedeutung zu, wobei aber nach dem Grundsatze der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit aller Beweismittel keineswegs die Fachliteratur als alleiniges Beweismittel anzuerkennen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981120194.X07
Im RIS seit
04.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008
Dokumentnummer
JWR_1981120194_19820329X07