Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2556/79

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10035 A/1980

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2556/79

Entscheidungsdatum

13.02.1980

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DSchG 1923 §1;
DSchG 1923 §3;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Gegenstandes der Kunst hängt nicht nur von absoluten Rang als Kunstwerk, sondern wesentlich auch davon ab, inwieweit er als Repräsentant einer bestimmten Stilrichtung oder Epoche der Geschichte der Kunst anzusehen ist. Bei Bauwerken ist zu berücksichtigen, ob in der betreffenden Region Bauten gleicher oder ähnlicher Art und Provenienz (noch) häufig anzutreffen sind, von Anfang an selten waren oder durch unternommene Zerstörungen selten geworden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979002556.X02

Im RIS seit

08.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2008

Dokumentnummer

JWR_1979002556_19800213X02

Rechtssatz für 81/12/0194

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

81/12/0194

Entscheidungsdatum

29.03.1982

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DSchG 1923 §1;
DSchG 1923 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2556/79 E 13. Februar 1980 VwSlg 10035 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Gegenstandes der Kunst hängt nicht nur von absoluten Rang als Kunstwerk, sondern wesentlich auch davon ab, inwieweit er als Repräsentant einer bestimmten Stilrichtung oder Epoche der Geschichte der Kunst anzusehen ist. Bei Bauwerken ist zu berücksichtigen, ob in der betreffenden Region Bauten gleicher oder ähnlicher Art und Provenienz (noch) häufig anzutreffen sind, von Anfang an selten waren oder durch unternommene Zerstörungen selten geworden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1981120194.X01

Im RIS seit

04.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008

Dokumentnummer

JWR_1981120194_19820329X01