Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
81/12/0194
Entscheidungsdatum
29.03.1982
Index
77 Kunst Kultur
Norm
DSchG 1923 §1;
DSchG 1923 §3;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2556/79 E 13. Februar 1980 VwSlg 10035 A/1980 RS 2
Stammrechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Gegenstandes der Kunst hängt nicht nur von absoluten Rang als Kunstwerk, sondern wesentlich auch davon ab, inwieweit er als Repräsentant einer bestimmten Stilrichtung oder Epoche der Geschichte der Kunst anzusehen ist. Bei Bauwerken ist zu berücksichtigen, ob in der betreffenden Region Bauten gleicher oder ähnlicher Art und Provenienz (noch) häufig anzutreffen sind, von Anfang an selten waren oder durch unternommene Zerstörungen selten geworden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1981120194.X01
Im RIS seit
04.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2008
Dokumentnummer
JWR_1981120194_19820329X01