Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 81/12/0052

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 10532 A/1981

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

81/12/0052

Entscheidungsdatum

14.09.1981

Index

77 Kunst Kultur

Norm

DSchG 1923 §1 Abs1;

Rechtssatz

Das Bestehen einer nach Paragraph eins, Absatz eins, DSchG qualifizierten (hier: sonstigen kulturellen) Bedeutung allein rechtfertigt nicht die Unterschutzstellung. Dazu muss kommen, dass die Erhaltung des Gegenstandes wegen dieser Bedeutung im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Frage hat die Behörde als Rechtsfrage für sich allein und unabhängig von den DAZU geäußerten Meinungen der Amtsachverständigen zu lösen.

Schlagworte

Arbeitercottage - Denkmalschutz Arbeitercottage - Denkmalschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981120052.X03

Im RIS seit

29.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2008

Dokumentnummer

JWR_1981120052_19810914X03